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   VGH Hessen, 28.03.1984 - HPV TL 33/82   

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VGH Hessen, 28.03.1984 - HPV TL 33/82 (https://dejure.org/1984,18997)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.03.1984 - HPV TL 33/82 (https://dejure.org/1984,18997)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. März 1984 - HPV TL 33/82 (https://dejure.org/1984,18997)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85

    Schriftform - Einigungsstellen - Formwahrung - Schriftliche Fixierung -

    Ob im Anwendungsbereich von Landespersonalvertretungsgesetzen, die eine schriftliche Begründung solcher Beschlüsse vorsehen, anderes zu gelten hat (so Hess. VGH, Beschluß vom 28. März 1984 - HPV TL 33/82 - zur früheren Fassung des § 60 b Abs. 4 HPVG), kann hier dahinstehen.
  • VGH Hessen, 22.03.1989 - BPV TK 3786/87

    Zentralbankrat oder Präsident der Deutschen Bundesbank als oberste Dienstbehörde

    Soweit Fristen für die Anrufung der Einigungsstelle selbst normiert sind, wurde bereits vom Hess.VGH zu § 60 a Abs. 3 bis 5 HPVG F. 1979 anerkannt, daß ihre Verletzung zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses führt (Beschluß vom 28.03.1984 -- HPV TL 33/82 --, HessVGRspr. 1984 S. 75).

    Der erneute Zustimmungsantrag vom 21.1.1987 hätte daher nur auf Grund einer Änderung der Sach- und Rechtslage gestellt werden können (vgl. hierzu im einzelnen Hess.VGH, Beschluß vom 11.3.1981 -- HPV TL 17/80 --, ZBR 1982 S. 192 L; Beschluß vom 10.3.1982 -- HPV TL 10/81 --, ESVGH 32, 235 L; Beschluß vom 28.3.1984 -- HPV TL 33/82 --, HessVGRspr.

  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 34.85

    Personalvertretungsrecht - Einigungsstelle - Begründung eines Beschlusses

    Es ist daher geboten, daß im Falle einer gesetzlichen Begründungspflicht nicht nur die Beschlußformel, sondern auch die Begründung von allen Mitgliedern der Einigungsstelle unterschrieben und damit gebilligt wird (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 28. März 1984 - HPV TL 33/82 - ).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.1999 - 22 K 4462/99

    Zustimmung zur Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften;

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  • VGH Hessen, 28.01.1988 - 1 TH 3789/87

    Beginn der Zweiwochenfrist für die Einleitung des Stufenverfahrens;

    Die fehlende Zustimmung des örtlichen Personalrats kann im Stufenverfahren nach den Bestimmungen der §§ 60 a und 60 b HPVG nicht mehr erteilt bzw. ersetzt werden (Hess.VGH, Beschluß vom 28.03.1984 - HPV TL 33/82 -, HessVGRspr. 84, 75 und Beschluß vom 10.03.1982 - HPV TL 10/81 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 18.03.1993 - HPV TL 3730/89

    Personalvertretungsrecht: Durchsetzbarkeit/Vollstreckbarkeit eines

    Die wegen der Einführung der Arbeitsstättenverordnung beim Staatstheater Kassel gebildete Einigungsstelle mußte im Gerichtsverfahren nicht beteiligt werden, obwohl nach ständiger Rechtsprechung die Einigungsstelle Beteiligte im Beschlußverfahren ist, wenn darüber gestritten wird, ob ein Beschluß der Einigungsstelle mit Rechtsvorschriften vereinbar ist (BVerwG, Beschluß vom 13. Februar 1976 - VII P 9.74 - BVerwGE 50, 176 ff., 179; Hess.VGH, Beschluß vom 28. März 1984 - HPV TL 33/82 - HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 02.04.1992 - HPV TL 964/88

    Rechtsfolge einer Überschreitung der in PersVG HE § 70 Abs 1 S 2 geregelten

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die nach § 60 a HPVG a.F. im Stufenverfahren einzuhaltenden Fristen der Disposition der Beteiligten entzogen seien, es sich also bei diesen Fristen um Ausschlußfristen handele, bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ebenso wie bei den in § 69 des Bundespersonalvertretungsgesetzes geregelten Fristen nicht möglich sei (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. März 1981 - HPV TL 17/80 - ESVGH 31, 228 = ZBR 1982, 192, jeweils nur Leitsätze; 10. März 1982 - HPV TL 10/81 - ESVGH 32, 235, nur Leitsätze; 28. März 1984 - HPV TL 33/82 - Hess. VGRspr.
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